Am 23.10. 2021 wurde ein Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) präsentiert, der nach der Aufhebung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) des Verbots der Beihilfe zum Suizid im Dezember 2020 seitens der Politik notwendig geworden war.
Er spiegelt den Spagat der Politik wider zwischen der Schutzbedürftigkeit von schwerstkranken Menschen sowie dem eingeforderten Selbstbestimmungsrecht.
Eine Reaktion von Dr. Gudrun Kugler: „Ein verfassungsrechtlicher Schutz der nach wie vor verbotenen Tötung auf Verlangen kam für die Grünen leider nicht in Frage. Erfreulich ist, dass die lang geforderte Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativmedizin zum gleichen Zeitpunkt präsentiert wurde. Dies ist ein großer Schritt in Richtung Hilfe zum Leben im letzten Lebensabschnitt.“
Die Bedeutung des Naturrechts wird einmal mehr deutlich – „von Natur“ her gibt es Rechte, die nicht vom Willen des Gesetzgebers abhängen, die jedem menschlichen Gesetz vorausgehen. Im Rechtspositivismus wird die Gesetzgebung häufig von einem Kompromiss verschiedener Interessen geleitet, der sich bei diesem Gesetzentwurf eindeutig manifestiert.
Bis zum 12.11.2021 können Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf eingereicht werden.
Weitere Hinweise und Kommentare:
- Webseite des Parlaments zum Sterbeverfügungsgesetz
- Webseite für die Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz
- Analyse des Instituts für Ehe und Familie
- Stellungnahme des Salzburger Ärzteforums für das Leben
Weitere Stellungnahmen auch seitens der JMG erscheinen in Kürze.