von Dr. Maria Raphaela Hölscher: Von besonderer Bedeutung ist der Zeitpunkt dieser Ehrung – am 15. Mai jährt sich zum 135. Mal die Veröffentlichung der ersten Sozialenzyklika von Papst Leo XIII. „Rerum Novarum“ – insbesondere das klassische Naturrecht als eine Hauptsäule der Kath. Soziallehre kommt damit nochmals mehr in den Blick.
Seine Exzellenz Bischof DDr. Klaus Küng – von vielen in der Johannes-Messner-Gesellschaft – abgekürzt JMG – persönlicher mit Bischof Klaus angesprochen – ist seit 2020 Ehrenpräsident der JMG, bereits vorher hat er an Veranstaltungen der JMG teilgenommen.
Die Johannes- Messner- Gesellschaft ist vor über 30 Jahren gegründet worden – Mitbegründer war Prof. DDr. Rudolf Weiler, der eng mit HR Skala bei früheren Preisverleihungen zusammengearbeitet hat.
Zu Zielen und Aufgaben der JMG:
Die Johannes-Messner-Gesellschaft (JMG) hat es sich zum Ziel gesetzt, das wissenschaftliche Erbe von Prälat Prof. DDr. Johannes Messner, insbesondere auf dem Gebiet des klassischen Naturrechts, zu pflegen, die wachsame und kritische Auseinandersetzung mit grundsätzlichen und speziellen Themen im Bereich der Ethik und der katholischen Soziallehre zu fördern, z.B. Genderdebatten, Künstliche Intelligenz, Assistierter Suizid.
Als Ort wissenschaftlicher Tätigkeit und Austauschs will die JMG für Menschen verschiedener Weltanschauungen und Religionen einen Beitrag in der Gesellschaft leisten – durch verschiedene Veranstaltungen sowie die JMG-Zeitschrift „Naturrecht und Gesellschaft“ – einige Exemplare liegen auf.
Zu Johannes Messner:
Er ist der Begründer der sog. „Wiener Schule der Naturrechtsethik“.
HS-Prof. Dr. Josef Spindelböck, ein Mitarbeiter im Redaktionsteam von „Naturrecht und Gesellschaft“ führte in einem Vortrag beim Johannes-Messner-Symposium „Naturrecht und Neuevangelisierung“ im September 2013 aus:
„Die ‚natura humana‘ als das Wesen des Menschen ist gleichsam jene Konstante, die uns alle zu einer einzigen Menschheitsfamilie gehören lässt und welche die einzelnen Menschen in der Gleichheit ihrer Würde verbindet.
Diese Würde kommt jedem Menschen kraft seines Menschseins zu und besteht unabhängig davon, ob der konkrete Mensch bestimmte Fähigkeiten aktualisieren kann oder ob er daran durch Krankheit und Behinderung vorübergehend oder auf Dauer gehindert ist.“
Johannes Messner hat in der Formulierung und Beschreibung der „existenziellen Zwecke“ des Menschen – wie der Selbsterhaltung, der Selbstvervollkommnung (um einige zu nennen) – das bekräftigt und entfaltet, was große Philosophen in Hinblick auf die Rationalität und Sozialität des Menschen als dessen Wesensbestimmung herausgestellt hat.
Messner benennt die Grundrichtungen oder Grundstrebungen des Menschseins und zeigt damit eine Ordnung des menschlichen Strebens nach Zielen auf, die dem Menschsein gleichsam eingeschrieben sind.
In den „existenziellen Zwecken“ beschreibt er die Erfahrungsgrundlage für das theoretische und angewandte Naturrecht.
Zur Person von Bischof DDr. Klaus Küng:
Ein kurzer Überblick über seinen Lebensweg:
Geboren am 17. September 1940 ist Bischof Küng in Bregenz, aufgewachsen in Feldkirch trat Bischof Klaus Küng zunächst in die Fußstapfen seines Vaters des Stadtarztes Josef Küng, indem er in Innsbruck und Wien Medizin studierte und darin 1964 promovierte.
Das Kennenlernen der Spiritualität der Prälatur Opus Dei, dem er sich 1962 anschloss, gab seinem christlichen Leben eine neue Ausrichtung.
1965 inskribierte er an der Lateranuniversität in Rom, dieses Studium schloss er 1969 mit einem Doktorat in Theologie ab.
Nach verschiedenen Einsatzgebieten als Arzt wurde Bischof Küng 1970 in Madrid zum Priester geweiht.
Danach ging er nach Wien, wirkte als Kaplan in St. Peter und entfaltete in verschiedenen apostolischen Einrichtungen eine breite pastorale Tätigkeit – auch während seiner Amtszeit als Regionalvikar.
Neben zahlreichen Artikeln in theologischen Zeitschriften veröffentlichte Bischof Küng die pastorale Schrift ‚Geistlicher Rundbrief‘ zu grundlegenden und aktuellen Themen der Kirche und des Glaubens. 2014 publizierte er im Pustet Verlag das Buch „Damit sie das Leben haben“.
1989 wurde er zum Bischof von Feldkirch bestellt, ab November 2004 wirkte er bis Juli 2018 als Diözesanbischof von St. Pölten.
Im Rahmen der Österreichischen Bischofskonferenz war er für Ehe und Familie, Bioethik und Fragen des umfassenden Lebensschutzes zuständig. Ab Herbst 2004 war er auch Vorsitzender der Finanzkommission und ab 2010 Vorsitzender der Stiftung Opferschutz.
Von 1995 bis 2016 war er Konsultor des Päpstlichen Rates für die Familie und von 1995 bis 1999 Konsultor und danach bis 2019 Mitglied der Kleruskongregation.
Seit seiner Emeritierung als Bischof von St. Pölten wohnt Bischof Küng in Wien.
Bischof Küng und seine wesentliche Unterstützung der JMG:
Bischof Küng lernte Johannes Messner in den 70-iger Jahren kennen. In einem Interview erklärte er, dass ihm im Laufe der Jahre immer klarer geworden sei, wie wichtig die Zusammenhänge sind, die Johannes Messner mit seiner Naturrechtslehre aufgezeigt hat.
Es geht um die Erkenntnis, dass die unveräußerlichen Grundrechte des Menschen in seiner Natur, in seinem Wesen, in der Schöpfung verankert sind, unabhängig davon, ob man an Gott glaube oder nicht.
Nach den beiden Weltkriegen gab es in nicht wenigen Ländern einen positiven gesellschaftspolitischen Trend in dem Sinne, dass die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in einem „Naturrecht“ verankert sind. Eine Rolle spielte dabei die Erfahrung der Gräuel, die durch totalitäre Regime wie den Nationalsozialismus und den Kommunismus verübt worden sind.
Man dachte: „Das darf nie wieder vorkommen“. Und so fanden „Naturrechte“ – als Grundlage der Menschenrechte wie
die Gewissensfreiheit,
das Recht auf Leben,
die Würde der Person,
das Recht auf Gründung einer Familie
und das Recht auf Eigentum und Unterhaltserwerb
Eingang in die Verfassung Deutschlands und anderer Länder.
Hierauf verwies Papst Benedikt XVI. in seiner Rede im Deutschen Bundestag 2011.
Dazu bemerkte er, dass der Gedanke des Naturrechts heute als eine katholische Sonderlehre gelte, man schäme sich beinahe, das Wort überhaupt zu erwähnen – an dieser Stelle schämen wir uns nicht 🙂
Gründe dafür sind unter anderem der vorherrschende Rechtspositivismus und der Rückgang des Glaubensbewusstseins, wobei Johannes Messner mit Recht festhält, dass die „Naturrechte“ nicht eine Frage des Glaubens sind.
In dem bereits erwähnten Interview bemerkte Bischof Küng, dass es Auseinandersetzung brauche. Sie sei notwendiger denn je. Gerade deshalb, weil bestimmte „Rechte“ in der Natur, im Wesen des Menschen verwurzelt und begründet sind, meldet sich bei nicht wenigen eine innere Stimme, die ihnen zum Beispiel sagt: Es ist nicht recht, jemanden zu töten.
Hierauf hat Bischof Küng immer wieder verwiesen – gerade im Bereich des Lebensschutzes, des Schutzes des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Ende.
Bischof Küng zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2020, infolgedessen der assistierte Suizid in Österreich legalisiert wurde. Küng wörtlich: „Machen wir uns keine Illusionen: Das ist ein Dammbruch.“
Die konkreten Auswirkungen dieses Urteils zeigen sich in einem immer deutlich werdenden Paradigmenwechsel in der Gesellschaft.
Zurück zu Bischof Klaus und seiner Unterstützung der JMG –
Immer bereit zu Treffen, um Themen zu besprechen, einen Vortrag zu halten, war bei allen Veranstaltungen der JMG anwesend – schon in der Zeit, als er noch nicht Ehrenpräsident war, so bei den Veranstaltungen:
1. „30 Jahre Johannes-Messner-Gesellschaft“ am 1.10. 2021
2. „Friedenssicherung – eine christliche Herausforderung“ mit Oberst Dr. Markus Reisner und Militärerzdekan Dr. Harald Tripp am 17. Oktober 2023
3. Musikalische Lesung „Kath. Soziallehre – gestern – heute – morgen“ am 29. September 2025
„Standardantwort“ auf die Frage, wie es Ihnen geht: „Unkraut vergeht nicht“
Für alle Unterstützung einen aufrichtigen Dank!
