Wiener Ethikerin Dr. Susanne Kummer kritisiert deutsches Urteil zu Suizidbeihilfe

Gerne verweisen wir auf ein Interview der Wiener Zeitung mit der renommierten Wiener Ethikerin Dr. Susanne Kummer, in dem sie darlegt, warum eine Aufhebung des gesetzlichen Verbotes der Sterbehilfe und Euthanasie allen ethischen Maßstäben einer sittlichen Gesellschaft widerspricht. Hervorzuheben ist vor allem die Betonung der Rolle, die Gesetze in Bezug auf Ethik und Gesellschaft spielen.

„Gesetze haben eine Schutzfunktion. Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt, öffnet damit das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen: Auf die Zulassung der Beihilfe zur Selbsttötung folgt die Zulassung der Tötung auf Verlangen und damit de facto die Tötung auch ohne ausdrückliches Verlangen der Patienten – einschlägige Erfahrungen aus anderen Ländern sollten Österreich eine Warnung sein. Statt Transparenz sind dort neue Grauzonen und Dunkelziffern entstanden.“

Erinnern wir uns hier auch an die Worte Ciceros in De legibus, dass Gesetze, die nicht mit dem Naturrecht übereinstimmen, keine eigentlichen Gesetze genannt werden können.

Lesen Sie das gesamte Interview hier.

Die Johannes Messner Gesellschaft wird in den kommenden Tagen selbst Stellungnahme zu diesem sehr präsenten Thema nehmen.

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