„Ehe“ – neu definiert?

Dr. Maria Raphaela Hölscher

Dr. Maria Raphaela Hölscher

Das am 4. Dezember 2017 veröffentlichte Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hat viele Menschen überrascht und bestürzt. Die Höchstrichter sehen in der Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare sollen mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Danach soll „Ehe“ künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein.

Mit ihm definiert der VfGH einen zentralen Begriff um, der über Kulturen, Religionen und Zeitalter hinweg die Ehe als die dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beschreibt und offen für gemeinsame Kinder ist.

Reaktionen auf dieses Urteil drücken Bestürzung und Unverständnis über die Entscheidung des VfGH aus, beginnend mit Christoph Kardinal Schönborn als Vorsitzendem der Österreichischen Bischofskonferenz: „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. … Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“ (Pressemitteilung der KAP vom 5.12.2017).

Deutliche Worte findet ebenfalls der Wiener Dogmatiker Univ.-Prof. Dr. Jan-Heiner Tück, der in einem Interview sogar von einem „Bruch in der Rechtstradition“ spricht. Es sei ein „Euphemismus“, in diesem Entscheid den Ausdruck einer „Rechtsentwicklung“ zu sehen, äußerte der Theologe. Die Verfassungsrichter hätten durchaus anders handeln können, auch eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte empfohlene Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft wäre juristisch möglich gewesen.

Nun sei eine „Differenznivellierung“ vorgenommen worden, die den Unterschied zwischen einer Ehe von Mann und Frau und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einebne, so Tück weiter. Dabei werde „zugunsten einer vergleichsweise marginalen Gruppe, die vor Diskriminierung gewiss zu schützen ist, die gesamte Rechtsarchitektonik im Bereich des Familienrechtes umgekrempelt“. Er hege hier den „Verdacht einer gewissen Anpassungsbeflissenheit der beteiligten juristischen Eliten, nach dem Motto: Was der große Nachbar Deutschland kann, das können wir hier in Österreich auch“. („Kathpress“ Interview vom 8.12.2017)

Schade – ohne Wiederhall verlieren sich offensichtlich die Hinweise und Mahnungen seitens namhafter Psychologen, Soziologen und der katholischen Kirchenleitung, den Wert der seit Jahrhunderten naturrechtlich begründeten und christlich als Sakrament verstandenen Ehe zu verteidigen; die Ehe, die beschrieben wird als ein Bund begründet zwischen Mann und Frau und in natürlicher Offenheit für Kinder – als keine rein menschliche Institution – zum Wohl der menschlichen Gesellschaft

Vergessen wurde offensichtlich die Mahnung eines Papstes Benedikt XVI., der bereits vor zehn Jahren auf die Gefahr der Zersetzung von Ehe und Familie verwies: Besorgniserregend seien die Angriffe auf die Integrität der auf die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gegründeten Familie. (Ansprache beim Neujahrsempfang für das Diplomatische Korps, 7.1.2008)

Des Weiteren warnte der Vorgänger von Papst Franziskus: „Kein von den Menschen gemachtes Gesetz kann die vom Schöpfer geschriebene Norm umstürzen, ohne dass die Gesellschaft auf dramatische Weise in dem verletzt wird, was ihre eigentliche Grundlage darstellt.“(Ansprache über das natürliche Sittengesetz, 12.2.2007) Ausdrücklich hob Benedikt die tiefe Verwurzelung jeder nationalen und internationalen Rechtsordnung im Naturrecht hervor, „in der in das Sein des Menschen selbst eingeschriebenen ethischen Botschaft.“(ebda.)

Johannes Messner wurde ebenso nicht müde, in verschiedensten Schriften auf die Bedeutung der Familie als Grundstein der Gesellschaft hinzuweisen, in der Vater, Mutter und Kinder zu einer Ordnung des Gemeinschaftslebens verbunden füreinander Sorge tragen.

In diesem Sinne wird die Johannes-Messner-Gesellschaft den Wert der christlich verstandenen Ehe weiterhin verbreiten und für sie einstehen. Unter Heinrich VIII. hat der Lordkanzler Thomas Morus die Unauflöslichkeit der Ehe verteidigt, heute sehen wir uns vor einer neuen Herausforderung des Zeugnisses. Um der Zukunft der Menschen willen ist es nötig, dafür einzustehen!

 

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