Barmherzigkeit? – Zur aktuellen Situation in Österreich

von Dr. Maria Raphaela Hölscher.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befindet derzeit über mehrere Fälle, in denen die Freigabe der Sterbehilfe verlangt wird. Am Abend vor einer entscheidenden Sitzung – vor dem Gebäude des VfGH – fordert ein Herr mit Nachdruck eine staatliche Freigabe für assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe. Im Gespräch stellt er fest, dass alles andere „nicht barmherzig“ sei.

Unerlässlich ist

erstens: eine Diskussion über die Bedeutung von „Barmherzigkeit“.

            Der Glaube an die Barmherzigkeit Gottes bewegt zur Übernahme der    Verantwortung für das Leben. Sie dienen besonders den Schwachen und Bedürftigen, den Leidenden, den Kranken sowie den Sterbenden. Durch ihren  Dienst – persönlich und institutionell organisiert – tragen sie zum Erhalt der sittlichen Grundwerte der Solidarität und Nächstenliebe in der Gesellschaft bei. (vgl. E. Olk, Die Barmherzigkeit Gottes als zentrale Quelle des christlichen Lebens, EOS Verlag Sankt Ottilien 2011, S. 390.)

zweitens: die Auseinandersetzung mit Erfahrungen von Hospizhelfern oder anderen, die bereits schwerstkranke und sterbende Menschen begleitet haben. Menschen, die aus der Praxis berichten von der letzten Lebensphase eines Menschen, von Versöhnung  mit dem eigenen Leben und anderen Menschen, von der möglichen Intensität der Beziehung  zueinander.

            Zu diesem Aspekt:  http://www.oesterreichwillleben.at/videos/

drittens: ein Gespräch über die Möglichkeiten und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts.

            Ist unsere Gesellschaft in einer Weise säkularisiert, vom materialistischem Menschenbild geprägt, dass das persönliche Selbstbestimmungsrecht über alles geht?

            Es droht eine gesellschaftliche Normalisierung der Sterbehilfe mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Deutlich zunehmende Zahlen bei Selbsttötung in Belgien und den Niederlanden zeigen, welchen Weg eine solche Entwicklung nehmen könnte.

            In den Niederlanden ist  nach einem Gesetzesurteil nun auch aktive „Sterbehilfe“ bei Demenzkranken möglich  – ohne eindeutige Willensbekundung. Dies nach der Entscheidung, assistierten Suizid und Euthanasie auch für Minderjährige zu legalisieren.

            Dazu:

viertens: die Auseinandersetzung mit dem Thema „Therapie um jeden Preis“.

            Eindeutig hier die Antwort der Kath. Kirche:

            „Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.“  (KKK 2279)

            Erneut hat der Vatikan lebensverkürzende Maßnahmen als Zeichen einer

            „Wegwerfkultur“  bezeichnet, ein unverhältnismäßiger und entmenschlichter Einsatz von Technologien in kritischen Lebensphasen ebenso zurückgewiesen.

            (Der vollständige Text in: Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

fünftens: ein Gespräch über das Verständnis von Autonomie des Menschen.

            Geht die Selbstbestimmung des Menschen wirklich über alles, wie Dr. Ch. Fiala in der  Sendung „Kreuz und Quer“ (ORF 2, 16.6.2020) bemerkte und einforderte?

            Was bedeutet die Autonomie eines Menschen, die unbedingt und grenzenlos verstanden wird in einer Gesellschaft, die auf Effizienz ausgerichtet ist? Wie steht es um die Ressourcen zur Versorgung alter und kranker Menschen? Werden Menschen auf Dauer durch gesellschaftlichen Druck in den Tod gedrängt?

sechstens: eine Diskussion über die Bedeutung und Auswirkungen des Rechtspositivismus,

            wonach Recht positives, gesetztes Recht ist. Als vom Richter anzuwendendes Recht sind nur die Normen zu bezeichnen, die vom verfassungsrechtlich legitimierten Organ gesetzt sind.

            Wie kann es sein, so fragt sich der Nicht-Jurist, dass nach den Erfahrungen von Unrechtssystemen mit ihrer Rechtsprechung kein „höheres“ Recht anerkannt wird?

Ein Vergleich sei noch gestattet – in der Abtreibungsdebatte Anfang der 70er Jahre wurden Lebenssituationen von jungen Frauen zur Argumentation herangezogen, die es als herzlos erschienen ließen, wenn der Frau durch eine Abtreibung nicht geholfen würde.

Heute werden junge Frauen gefragt, ob sie für das Kind bereit seien oder eben nicht.

Nun – 40 Jahre später – werden in der aktuellen Situation Beispiele für schwere, herausfordernde Situationen am Ende des Lebens beschrieben, die die Not von schwerstkranken Menschen und ihrer Angehörigen zeigen (so H. Huber, „Sterbehilfe, die letzte Reise führte in die Schweiz“, Salzburger Nachrichten v. 26.9.2020, S. 2).

Die Hoffnung stirbt zuletzt – vielleicht wird die Menschenwürde wieder im Sinne der Zehn Gebote interpretiert, die Kostbarkeit jeden Lebens neu schätzen gelernt. Ein Dank an die vielen – vielfach

ehrenamtlichen – Hospizhelferinnen  und -helfern sowie Palliativmediziner, die schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigenauf diesem herausfordernden Weg am Lebensende begleiten.

Bei aller Schwere – in siebenjähriger Tätigkeit in diesem Bereich haben sich mir persönlich viele Begegnungen tief eingeprägt, besonders bei Menschen in der Mitte ihres Lebens – diese

bereichernden Erfahrungen möchte ich nicht missen.

Viele hoffen, dass Österreich einen anderen Weg einschlagen wird als Deutschland, mehr dazu unter https://www.lebensende.at/ihre-stimme.html

Am 9.-10.10.2020 findet eine Tagung „Salzburger Bioethik-Dialoge“ zum Thema „Modernes Sterben – Aufgaben und Grenzen der Medizin am Lebensende“ statt. Veranstalter ist das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“. Nähere Informationen unter www.bioethik.dialoge.at sowie deren Webseite.

2 Gedanken zu „Barmherzigkeit? – Zur aktuellen Situation in Österreich

  1. Sehr geehrte Frau Dr. Maria Raphaela HÖLSCHER!

    Meine Bitte ist: nehmen Sie sehr Geschätzte, für diesen Beitrag, die umfangreichen Ausführungen,und die ethischen Gedanken, meinen aufrichtigen Dank entgegen.

    Mit höflichem Gruss

    Hofrat Maria Horny-Stürmer

    Von meinem iPad gesendet

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    als mehrjähriger Vorsitzender eines oekumenischen Hospizdienstes kann ich nur betonen, wie viel barmherzige Tätigkeit an Schwerkranken und Sterbenden ausgeübt werden kann. Das unterschätzen diejenigen, die an Sterbehilfe denken. Die Palliativversorgung hat erstaunliche Möglichkeiten geschaffen, den Sterbenden das Sterben zu erleichtern. Gott hat uns das Leben anvertraut. Barmherzigkeit ist reich an Möglichkeiten, sie ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit.

    Prof. Dr. Manfred Hermanns

    Schauen Sie auch meinen Artikel und den von Angela Stempin: Barmherzigkeit – unmodern? Eine Anfrage an die Gesellschaft zur schwindenden Dimension im Sozialstaat. In: Jahrbuch für Jugendsozialarbeit, Bd. XVII, 1996, S. 161 – 179

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