Dr. Harald Tripp
Am 16. April 2012 hat der Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn auf mein Ersuchen als Postulator für die Johannes Messner Gesellschaft hin, einen Senat zum Erhebungsverfahren bestellt. Damit wurde das Seligsprechungsverfahren wieder aufgenommen, welches vom Erzbischof mit 15. Dezember 2005 sistiert worden war. Der Senat hat in der zweiten Jahreshälfte 2012 mit den Einvernahmen der von mir als Postulator vorgeschlagenen Zeugen begonnen. Die Aussagen wurden auf Tonträgern aufgezeichnet und in einem zweiten Schritt verschriftlicht. Damit liegt gemeinsam mit den Verfahrensakten früherer mit der Causa befasster Senate ein geordnetes Aktenpaket vor.
In den vom Senat protokollierten Zeugenaussagen- es waren exakt siebzehn- sind zahlreiche persönliche Erinnerungen an den Diener Gottes hervorgekommen, die ein geistliches Profil erahnen lassen, dass auch für die Zukunft die Auseinandersetzung mit der Lehre und Person Johannes Messners wertvoll erscheinen lässt. In der Folge lege ich ein paar summarische Notizen zum geistlichen Profil aus den siebzehn Zeugenaussagen vor:
Hauptsächlich wird Prof. Messner in den Zeugenaussagen als „glaubhafter, ernster (oftmals auch etwas verschlossener) Priestergelehrter“ beschrieben. In einigen Aussagen wird er als „heiliger (heiligmäßiger) Mensch“ gedeutet, indem man die „Person Christi“ angetroffen habe. Ebenfalls damit verbunden zeichnen einige Aussagen den Diener Gottes als Mann des Gebetes sowie der Eucharistie, wenn man an sein Gebet vor jeder Vorlesung, den Rosenkranz bei seinen Spaziergängen oder an die „sehr konzentrierte, ernste und innig, fromm und ehrfürchtig gefeierte Eucharistie“ denkt. Einige Zeugen, die zu seiner Studentenschar zählten, sprechen von ihm nicht nur als Professor, sondern als „Seelsorger, der Menschen innerlich ansprechen“ konnte. Er war ein Naturliebhaber und ein Kultur-Begeisterter sowie ein Menschenfreund, dessen Nächstenliebe ohne Ansehen der Person war, weil er in jedem Menschen ein „Kind Gottes“ sah. Er war trotz seiner straffen Zeitökonomie auch ein „geerdeter“ Wissenschaftler, so z.B. entwickelte er zu seiner Gastfamilie in Birmingham eine innige Freundschaft, seinen Neffen unterstützte er finanziell beim Studium und half auch Kranken, indem er ihre Medikamente zahlte.
Sein Tagesablauf war im Blick auf die Zeitökonomie genauestens strukturiert, „ein Auseinanderklaffen zwischen Wirklichkeit und Theorie gab es bei Johannes Messner nicht“.
Im Blick auf die im Seligsprechungsverfahren so wichtigen Tugenden (heroische, göttliche und Kardinaltugenden) kann aus den siebzehn Befragungen festgemacht werden, dass für ihn „Disziplin, Konzentration sowie sein Wirken als Wissenschaftler dazu dienten, die ganze Gesellschaft und Wirtschaft mit seiner Lehre zu durchdringen“. Er hat die göttlichen Tugenden von Glaube, Hoffnung und Liebe „vorbildlich und exemplarisch vorgelebt“, sein Leben war „von Hoffnung getragen (er liebte die Hoffnungs-Arie aus Fidelio)“ und war faszinierend in seiner Liebe zu Gott, wenn man an seine „stündlichen Gebete in der Hauskapelle“ denkt.
Soziale Gerechtigkeit war das wissenschaftliche Grundthema Messners. Er hat sie selbst vorbildlich gelebt schon von Kindheit an, „indem er die Rosinen im Guglhupf mit seinem Bruder ehrlich geteilt hat“. Er lebte die Mäßigung, weil „52 Sonntage im Jahr für ihn als Urlaub genug waren“, und er war wohl von Tapferkeit geprägt, „weil er sich politisch nicht hatte verführen lassen. Er war für die berufsständische Ordnung, aber gegen den Ständestaat von Dollfuß.“ Er ist den Nationalsozialisten entkommen und hat in England durchgehalten und nicht resigniert.
Im Blick auf die evangelischen Räte kann aus den Aussagen festgehalten werden, dass Johannes Messner eine „ganz besondere Bescheidenheit gelebt hatte“. „Er hatte ein ganz einfaches Zimmer, einen kleinen Schreibtisch, aß und trank sehr bescheiden, er hatte keinen Zweifel am Zölibat, über ihn kursierten keine fundierten Gerüchte, er war den kirchlichen Autoritäten gegenüber in keiner Weise ungehorsam, sondern lebte einen reflektierten Gehorsam“. Johannes Messner hat die Demut in besonderer Weise gelebt, „Ehrungen waren ihm nie wirklich wichtig“ und von Bedeutung und hat nach den Aussagen von Zeugen durchaus „Kritik“ vertragen, „ja sie sogar positiv gesehen zu seiner weiteren Entwicklung“.
Interessant scheint mir als Postulator auch, dass siebzehn Zeugen zu Gebetserhörungen und Gnadenerweisen nichts berichten konnten.
Wir dürfen zusammenfassend für das Erhebungsverfahren 2012-2015 festhalten: Messners Auftreten hat viele wohl beeindruckt, eine noch anhaltende persönliche Vorbildwirkung oder seelsorglich-praktische Wahrnehmung bis zur Gegenwart fehlt jedoch in allen Zeugenaussagen. Man kann den Aussagen entnehmen, dass das Gedächtnis an ihn bei so gut wie allen Zeugen zunehmend verblasst ist und als tragender Impuls für die konkrete Situation im Heute von Kirche und Welt kaum noch wahrnehmbar erscheint.
Im Blick auf die Frage nach persönlicher Verehrung im Gebet, Anrufung und gegebenenfalls auf Gebetserhörung hin ist abgesehen von zwei Befragten keine zustimmende Feststellung und wirkliche Praxis zu erkennen. Dies kann man auch in gleicher Weise auf die Frage einer öffentlichen Verehrung hin festmachen, jedenfalls in einer größeren kirchlichen Gruppierung und Gemeinschaft.
Immer wieder stattfindende Gedenkmessen und sog. „Wallfahrten“ stellen letztlich die Initiative einzelner weniger Personen dar, mehr ist an öffentlicher Verehrung tatsächlich nicht wahrnehm- und erkennbar, wohl vor allem deshalb, weil auch hier aus den Zeugenaussagen nichts wesentlich Aussagekräftiges zu gewinnen ist.
In der Folge ersuchte der Senat der Erzdiözese Wien den Erzbischof um eine Entscheidung über die Weiterführung des Verfahrens, eine nochmalige Sistierung oder eine zeitweilige Ruhestellung. In seinem Antwortschreiben an den bischöflichen Beauftragten Prälat Univ. Prof. Josef Weismayer mit Datum vom 9. November 2015 hält der Erzbischof fest: „Sicher ist es gut, sein vorbildliches priesterliches und wissenschaftliches Wirken der Nachwelt in Erinnerung zu rufen. Die fehlende Verehrung von Seiten des Volkes Gottes lässt es geraten sein, von der Weiterführung des Verfahrens zur Seligsprechung abzusehen.“
Mit dem Sistierungsdekret vom 30. November 2015 sah sich Kardinal Schönborn aufgrund der Ergebnisse und des umfangreichen Berichts des eingesetzten Senates dazu veranlasst, „weitere Verfahrensschritte in diesem Voruntersuchungsstadium nicht mehr zu beauftragen und zu verfolgen“. Der Johannes-Messner-Gesellschaft wird aber wohl auch weiterhin die Aufgabe zukommen, die Ergebnisse der Untersuchungen über den Diener Gottes Prof. Johannes Messner in angemessener Weise zu veröffentlichen und damit den Gläubigen dessen vorbildliches Leben und Wirken nahezubringen.