Für die Öffentlichkeit überraschend ist am 15.6.2018 ein Urteil des VfGH zur Möglichkeit der Eintragung eines „Dritten Geschlechts in Urkunden“ veröffentlicht worden, dazu eine Stellungnahme der „Plattform Christdemokratie“.
VfGH und das „Dritte Geschlecht“
- Juli 2018
Letzten Freitag, zu Beginn der Sommerferien, wurde die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 zum Thema „Intersexualität und adäquate Bezeichnung“ bekannt. Der VfGH ordnet die Möglichkeit der Eintragung eines „Dritten Geschlechts“ in Urkunden an. Nach dem Erkenntnis zur Öffnung der Ehe „für alle“ hat der VfGH nun innerhalb weniger Monate eine Entscheidung getroffen, die unter Umständen die gesamte Gesellschaft prägen wird und bisherigen Normen sowie der Wirklichkeit widerspricht, denn, wie Spaemann schreibt, „da es von Natur aus nur zwei Geschlechter gibt, auf deren Beziehung das Leben von uns allen beruht, wird es auch in Zukunft nur diese zwei Geschlechter geben“.
Da diese Tatsache in unserer Zeit jedoch häufig mehr und mehr in Frage gestellt wird, ist es nötig, sich in Diskussionen, besonders in den sozialen Medien, einzubringen und für die Vernunft einzustehen. Folgende Argumente könnten uns hierbei behilflich sein:
1) Es gibt nur zwei Geschlechter. Die Geschlechterdualität ist für jegliche Fortpflanzung in der Natur notwendig, ohne sie gibt es auf dieser Welt kein Leben.
2) Tatsächlich kann es Anomalien bei den Chromosomen geben (=Intersexualität). (So Christian Spaemann: „Auf der Ebene der Chromosomen gibt es grundsätzlich zwei Formen von Intersexualität: Eine chromosomal männliche mit mangelnder körperlicher Ausprägung der Männlichkeit und eine chromosomal weibliche mit einer überschießenden Ausprägung der Männlichkeit. Die Meisten lassen sich daher physisch und psychisch recht eindeutig dem Spektrum von Mann oder Frau zuordnen. Sie finden in der binären Geschlechterordnung ihren gewünschten Platz, ja, Schutz. Der Anteil der Intersexuellen, die sich tatsächlich weder physisch noch psychisch einem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen ist sehr gering und liegt weit unter einem Promille der Bevölkerung.“) Aber: „Diesen Störungsbildern liegt die Geschlechterdualität zu Grunde.“ In der Fachwelt werden diese Anomalien „disorders of sex development“ (DSD) genannt.
3) Es ist absurd, aus diesen Anomalien ein „drittes Geschlecht“ zu erdichten. Genauso wenig können auch einarmige Menschen keine neue Kategorie an „einarmigen Menschen“ einfordern. Vielmehr ist dahinter ein Versuch zu sehen, die bisher akzeptierte Geschlechterdualität zu hinterfragen und letztlich aufzulösen.
Johannes Moravitz, MA
Aus: https://christdemokratie.at/vfgh-und-das-dritte-geschlecht/ (5-7-18)