Euthanasie, Corona und die Rückkehr zur Metaphysik

von Johannes Moravitz MA

 

Sterbehilfe und Stilllegung des öffentlichen Lebens zum Schutz der Alten – ein Widerspruch?

Die zeitliche Nähe mehrerer Urteile zur Euthanasie sowie die  Stilllegung des öffentlichen Lebens aufgrund der „Coronakrise“ in Europa warf in den vergangenen Wochen die wichtige Frage auf: „Ist der Schutz des Lebens ein hohes Gut für unsere Gesellschaft, und wenn ja, wie weit soll dieser reichen?“ Gudula Walterskirchen deutete Ende April in „Die Presse“ auf den vermeintlichen Widerspruch hin, einerseits die Legalisierung von Sterbehilfe voranzutreiben und andererseits eine ganze Volkswirtschaft lahm zu legen, um genau die Gruppe an Menschen zu schützen, für die ein „Recht auf Sterbehilfe“ geschaffen werden soll.

Tatsächlich wurde wenige Wochen vor dem Erlass der Ausgangssperren in Deutschland die gewerbliche Sterbehilfe erlaubt, und in den Niederlanden durch höchstgerichtliches Urteil die Tötung einer demenzkranken Frau, die nicht sterben wollte, legitimiert. Auch hier in Österreich wird im Juni ein höchstgerichtliches Urteil zur Sterbehilfe erwartet. Gleichzeitig erlegt man der gesamten Bevölkerung Ausgangssperren auf, um das Leben von alten und schwachen Menschen zu schützen, mit dem Risiko eines langfristigen Schadens für die Volkswirtschaft.

Kaum jemand würde bestreiten, dass der Schutz des Lebens ein hohes Gut sei und somit staatliche Maßnahmen rechtfertige, und kaum jemand würde behaupten, dass es grundsätzlich legitim wäre, Menschen zu töten, selbst straffällig gewordene. Man denke nur an die Verurteilung der Todesstrafe in großen Teilen der westlichen Welt. Aber handelt es sich hier tatsächlich um einen Widerspruch? Ist es nicht vielmehr so, dass in unserer öffentlichen Wahrnehmung das Leben ein hohes Gut sei, aber einem heutzutage viel wichtigeren untergeordnet sein müsse, nämlich dem Recht auf Selbstbestimmung?

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland begründete seine Entscheidung zur Sterbehilfe folgendermaßen: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht […] umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Die Begründung stützt sich also wesentlich auf ein Recht der Selbstbestimmung, welches dem Schutz des Lebens übergeordnet sei. Was uns als Widerspruch erscheint, ist tatsächlich von einer gewissen Logik durchdrungen. Das Leben muss geschützt werden, doch die Selbstbestimmung vermag diesem Schutz Grenzen zu setzen. Wichtige Aspekte gängiger Vorstellungen von Ethik offenbaren sich hier: Sie ist materialistisch, über das Leben hinaus gibt es nichts und der Wert desselben unterliegt materialistischen Kriterien – durch physische oder psychische Leiden vermag es an „Qualität“ zu verlieren und dabei unerträglich zu werden. Somit erscheint die Nichtexistenz in gewissen Fällen als die bessere Wahl. Und da das Leben selbst der Selbstbestimmung untergeordnet ist, gilt auch der Schutz des Lebens nicht mehr unbedingt, insofern die handelnde Person über ihren eigenen Körper verfügt (etwa im Fall von Selbstmord und Euthanasie) oder von einem anderen Menschenleben in ihrer Selbstbestimmung bedrängt, ja „gestört“ wird. Letzteres trifft auf Abtreibung zu, die zunehmend von Gerichtshöfen, Organisationen und Regierungen als ein Menschenrecht anerkannt wird. Nur ein Beispiel: Vor einem Jahr entschied der Oberste Gerichtshof in Kansas über Abtreibung, anerkannte Abtreibung als Menschenrecht und argumentierte, dass das natürliche Recht auf Freiheit sich aus dem Eigentum über seinen eigenen Körper ableiten lasse. Dieser wiederum inkludiere auch das ungeborene Kind, welches somit der freien Entscheidung der Frau untergeordnet sei. So sehr uns diese Argumente erschaudern lassen mögen, eine gewisse innere Logik kann man ihnen nicht absprechen.

 

Zurück zur Metaphysik

Es gibt die Gefahr, Prämissen modernen Denkens zu akzeptieren, um mit der Welt in Dialog zu treten. In den hier erwähnten Fällen betrifft dies häufig die Prämisse, dass die freie Wahl des Menschen, also die Selbstbestimmung, absolut gesetzt wird. Solange der Mensch frei handle, stehe ihm das Recht zu, in dem ihm zugesicherten Bereich alles ihn persönlich Betreffende der Selbstbestimmung unterzuordnen, auch das Leben selbst. Deshalb drehen sich viele Debatten um die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit bei der Sterbehilfe, den Gefahren des gesellschaftlichen Drucks auf Ältere und Kranke, oder dem nach wahrem Sinn und Lebensqualität.  So wichtig diese Fragen sein mögen, greifen sie jedoch nicht die Wurzel des eigentlichen Problems auf: Nämlich die Frage nach Recht und Gerechtigkeit. Wenn man die beiden Themen, Euthanasie und Stillstand zum Schutz der Alten und Kranken von einer anderen Seite betrachtet, wird dies vielleicht klarer: Ist es gerecht und angemessen, zum Schutze gewisser Bevölkerungsgruppen das öffentliche Leben stillzulegen? Ist es gerecht, unschuldiges Leben zu nehmen, sei es nun das eigene oder das anderer (etwa im Falle der ungeborenen Kinder)? Hat der Mensch überhaupt absolute Verfügungsgewalt über seinen Körper?

Wir merken schnell, dass der Materialist diese Fragen gänzlich anders beantworten wird als der Katholik, und jemand würde hier womöglich einwerfen, dass man so auf keinen grünen Zweig mit der heutigen Welt käme, da unsere Überzeugungen von der Natur der Dinge unterschiedlicher kaum sein könnten. Aber genau das ist der springende Punkt: Zuerst muss die Metaphysik stimmen, dann erst lassen sich wahre Naturgesetze und daraus gerechte menschliche Gesetze ableiten. Der amerikanische Philosoph Edward Feser weist darauf hin, dass auch Liberale und Atheisten Begriffe wie etwa die Menschenwürde verteidigen, bloß verstehen sie vom Menschen selbst und seiner Würde etwas völlig anderes. Wenn wir die metaphysische Diskussion vermeiden, kommen wir aus diesem Dilemma nicht heraus. Daher stehen wir gerade in der jetzigen Krise in der Pflicht, wieder offen über Wahrheit, Gerechtigkeit und das Naturrecht zu sprechen. So werden wir auch wieder richtig über den Wert des Lebens zu sprechen vermögen. Denn nicht der Mensch ist Eigentümer seines Lebens:

„Wo warst du, als ich die Erde gegründet? Sag es denn, wenn du Bescheid weißt.“ (Ijob 38,4)

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