In einem Urteil vom 11.12.2020 hält der VfGH an einem Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) fest, ebenso wie am Verbot, jemanden zum Suizid zu verleiten (§ 78 1. Tatbestand). Das absolute Verbot jeglicher Hilfestellung zum Suizid wird aber aufgrund eines zu weiten Eingriffs in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht als verfassungswidrig abgelehnt (§ 78 2. Tatbestand).
Einige Reaktionen dazu aus Kirche, Medizin und Pflege (Quelle: IEF Sondernewsletter vom 11.12.2020)
Bischofskonferenz:
Bischöfe: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch und gefährdet Solidarität (bischofskonferenz.at)
IMABE (Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE):
IMABE zu VfGH-Erkenntnis: „Töten ist keine Therapieoption“
Katholischer Familienverband:
Sterbehilfe: Katholischer Familienverband bestürzt von Entscheidung (kathpress.at)
Österreichische Ärztekammer, 11.12.2020 (ots.at):
ÖÄK-Präsident Szekeres bedauert Sterbehilfe-Entscheidung
ÖGARI – Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin, 11.12.2020 (ots.at):
Sterbehilfe und assistierter Suizid: Stellungnahme der ÖGARI
Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG):
Waltraud Klasnic:
Nach VfGH-Urteil Hospiz- und Palliativversorgung stärken
Salzburger Ärzteforum befürchtet „schiefe Ebene“ (Quelle: https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/sterbehilfe-aerzte-kirche-kritisieren-vfgh-enscheidung-96917272 (12.12.2020)):
„Große Sorge und Betroffenheit“ äußerte das Salzburger Ärzteforum in einer Aussendung. Mit diesem „Dammbruch“ werde eine „schiefe Ebene betreten, deren Dynamik man in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada in verschiedensten Variationen vor Augen geführt bekommt“. Der ersten Ausnahmeregelung zur Tötung eines Menschen unter Mitwirkung eines anderen könnten weitere folgen.
Es liege in der Verantwortung der Politik, dies zu verhindern. Die Vereinigung von mehr als 350 deutschsprachigen Ärzten richtete an den Gesetzgeber „einen eindringlichen Appell, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um die Folgen dieses VfGH-Urteils zu minimieren“.
Michael Prüller (Die Presse, 12.12.2020): Kein Freibrief für die Sterbehilfe? https://www.diepresse.com/5910764/kein-freibrief-fur-die-sterbehilfe?from=rss