Salzburger Ärzteforum für das Leben: Öffentliche Stellungnahme zur Annahme des „Matić-Berichts“ durch das Europäische Parlament

Am Donnerstag, 24.6.2021, stimmte das EU-Parlament für den Matić-Bericht. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten sprach sich damit für Abtreibung als „Menschenrecht“ und für Gender- und LSBT-Indoktrination in Schulen aus. Der Matić-Bericht selbst schafft kein geltendes Recht in der EU. Er wird vielmehr dazu verwendet, Druck auf die Mitgliedsstaaten auszuüben, damit die Beschlüsse dort in Gesetzesform gegossen … Salzburger Ärzteforum für das Leben: Öffentliche Stellungnahme zur Annahme des „Matić-Berichts“ durch das Europäische Parlament weiterlesen

Statuten der Johannes-Messner-Gesellschaft (JMG)  

Stand der Änderung:  Mai 2021 Paragraph 1 Der Verein führt den Namen Johannes-Messner-Gesellschaft. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Die Bildung von Zweigvereinen in den einzelnen österreichischen Bundesländern erfolgt nach lokalem Bedarf.  Paragraph 2 Zweck des Vereins, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist das Wachhalten des … Statuten der Johannes-Messner-Gesellschaft (JMG)   weiterlesen

Anmerkungen des Postulators zum geistlichen Profil des Dieners Gottes Prof. Johannes Messner im Zeitraum des Erhebungsverfahrens 2012-2015

Von Dr. Harald Tripp - Am 16. April 2012 hat der Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn auf mein Ersuchen als Postulator für die Johannes Messner Gesellschaft hin, einen Senat zum Er-hebungsverfahren bestellt. Damit wurde das Seligsprechungsverfahren wieder aufge-nommen, welches vom Erzbischof mit 15. Dezember 2005 sistiert worden war. Der Senat hat in der zweiten Jahreshälfte 2012 mit den Einvernahmen der von mir als Postulator vorgeschlagenen Zeugen begonnen. Die Aussagen wurden auf Tonträgern aufgezeichnet und in einem zweiten Schritt verschriftlicht. Damit liegt gemeinsam mit den Verfahrensakten früherer mit der Causa befasster Senate ein geordnetes Aktenpaket vor.

„Arbeit“ und „Solidarität“ im Kontext „sozialer Gerechtigkeit“

Als 1980 das „Katholische Soziallexikon“ in zweiter Auflage erschien, rechtfertigten dessen Herausgeber vor dem Hintergrund eines in Gang befindlichen tiefgreifenden geistigen Paradigmenwechsels die Erweiterung mit dem „neuen Gefragtsein“ der „Katholischen Soziallehre“. Aus ihrer Perspektive galt als „gefragt“ die Erwartung, dass in Zeiten des herannahenden neoliberalen Wirbelsturms („Reagonomics“; „Thatcherism“) eine Soziallehre „ideologisch nicht verkürzt“, „wertorientiert“, „sachgerecht“ und „geschichtsbewusst“ sein müsse.

Die Kraft der Vernunft im Wandel der Werte:

Dieser Beitrag von Univ.-Prof. (em.) DDr. Rudolf Weiler erschien erstmals im Februar 1991 im „Spectrum“ der Tageszeitung „Die Presse“. Da er eine nach wie vor treffende Würdigung von Leben und Werk Johannes Messners darstellt, dürfen wir ihn mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors in leicht gekürzter Form als Hommage auf Johannes Messner zu seinem 130. Geburtstag erneut publizieren.

Johannes Messner als Professor an der Universität Wien (1950 – 1965)

Der Hörerkreis Messners an der Universität Wien bestand vorwiegend aus Seminaristen, die im Rahmen ihrer theologischen Studien Pflichtveranstaltungen aus christlicher Soziallehre zu besuchen hatten. Zu dieser überwiegend männlichen Population kamen Studierende aus anderen Bereichen. Die Vorlesungen waren überfüllt, meist mit mehr als hundert Studenten. Messner vermittelte als akademischer Lehrer, das Bild eines vergeistigten Gelehrten, der entschieden darauf drängte, ethische Grundfragen mit wissenschaftlichem Realismus, immer aber eingedenk ihrer existentiellen Dimension anzugehen. Er verstand es, seinen Zuhörern und Zuhörerinnen und die gesellschaftliche Aktualität ethischer Ordnungsprinzipien zu verdeutlichen. ...

Stellungnahme zum Erkenntnis des VfGH zu assistiertem Suizid

Mit großer Sorge und Betroffenheit hat das Salzburger Ärzteforum für das Leben die Aufhebung des Verbotes des assistierten Suizides durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2020 vernommen. Aus dem verfassungsmäßigen Recht auf Leben und Selbstbestimmtheit im Leben wurde argumentativ nicht nachvollziehbar der rechtliche Anspruch einer autonomen Entscheidung über das Wann und Wie des eigenen Todes … Stellungnahme zum Erkenntnis des VfGH zu assistiertem Suizid weiterlesen